



Sie hatten einen Unfall und sind nicht schuld? Dann haben Sie ein Anrecht darauf, einen eigenen Schadengutachter zu bestimmen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Sie als Unfallgeschädigter dürfen selbst entscheiden, welchem Schadengutachter Sie Ihr Vertrauen schenken möchten.



Sie wollen wissen, was Ihr Fahrzeug noch wert ist und welchen Betrag Sie bei einem geplanten Verkauf ansetzen können. Wir helfen Ihnen dabei.


