Pfeil Fahrzeugtechnik
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Sie hatten einen Unfall und sind nicht schuld? Dann haben Sie ein Anrecht darauf, einen eigenen Schadengutachter zu bestimmen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Sie als Unfallgeschädigter dürfen selbst entscheiden, welchem Schadengutachter Sie Ihr Vertrauen schenken möchten.




Sie wollen wissen, was Ihr Fahrzeug noch wert ist und welchen Betrag Sie bei einem geplanten Verkauf ansetzen können. Wir helfen Ihnen dabei.




Durch eine Lackschichtdickenmessung können konkrete Aussagen dazu gemacht werden, ob und wo an der Karosserie am Fahrzeug nachlackiert bzw. gespachtelt wurde. Somit lässt sich herausfinden, ob ein Fahrzeug, welches als „unfallfrei“ gekauft wurde, nicht doch schon einen Vorschaden hatte.




Wir erstellen manuelle Wertgutachten (auch manuelle Fahrzeugbewertung genannt) für alle Fahrzeuge, die in irgendeiner Form vom Standard abweichen oder für die keine Notierungen vorliegen.




Wir ermitteln für Sie den Zustand von Pkw, Transportern sowie Krafträdern und Geländewagen und was das Fahrzeug noch Wert ist.




Klassische Fahrzeuge sind Liebhaber-Fahrzeuge. Aber wie steht es um den Marktwert Ihres Oldtimers? Um das herauszufinden, erstellen wir für Sie ein manuelles Wertgutachten.




Laut Gesetzgeber obliegt dem Geschädigten eine sogenannte Schadenminderungspflicht. Daher sollte für Schäden bis zu ca. 750,- nur ein Kurzgutachten erstellt werden.




Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt hat keinerlei Beweiskraft. Es existieren keine Fotos und es werden keinerlei Aussagen über eine Wertminderung Ihres Fahrzeuges gemacht. Ausfallzeiten werden ebenso wenig beziffert wie Wiederbeschaffungswert oder Restwert. Deshalb überlassen Sie das uns.

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